2. Sitzung des Gemeindewahlausschusses des Flecken Coppenbrügge für die Kommunalwahlen am 11. September 2011
Der Gemeindewahlausschuss tritt zu seiner 2. Sitzung am 15.09.2011, 18.30 Uhr, im Betreuungsraum der Schule am Ith, Schulstraße 3, Coppenbrügge, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich; es hat jedermann Zutritt. Die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge können ebenfalls an dieser Sitzung teilnehmen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung, Eröffnung, und Verpflichtung der erstmals an einer Sitzung des Gemeindewahlausschusses teilnehmenden Mitglieder;
2. Bericht über den Ablauf der Wahl;
3. Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Direktwahl (Bürgermeister/in);
4. Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses und der Sitzverteilung der Gemeinderatswahl und der Ortsratswahlen;
5. Feststellung der Reihenfolge der Ersatzpersonen für den Gemeinderat und die Ortsräte.
Coppenbrügge, den 06. Spetember 2011
Flecken Coppenbrügge
- Die Gemeindewahlleitung -
Zusammentritt des Briefwahlvorstandes anlässlich der Kommunalwahlen am 11. September 2011
Zur Feststellung des Briefwahlergebnisses der Kommunalwahlen ist im Flecken Coppenbrügge ein Briefwahlvorstand gebildet worden. Dieser tritt am 11. September 2011 um 16.00 Uhr im Rathaus, Schloßstraße 2, Sitzungsraum, zusammen. Ab 18.00 Uhr wird die Auszählung vorgenommen. Die Sitzung ist öffentlich.
Coppenbrügge, den 31. August 2011
Flecken Coppenbrügge
- Die Gemeindewahlleitung -
Wahlbekanntmachung
1. Am 11. September 2011 finden im Flecken Coppenbrügge in der
Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr folgende
Wahlen statt:
a) Direktwahl
des Landrates des Landkreises Hameln-Pyrmont
b) Direktwahl
der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters für den Flecken Coppenbrügge
c) Kreiswahl
für den Kreistag des Landkreises Hameln-Pyrmont
d) Gemeindewahl
für den Rat des Flecken Coppenbrügge
e) Ortsratswahl
für die Ortsräte der Ortschaften Coppenbrügge, Bisperode und
Brünnighausen
2. Der Flecken Coppenbrügge ist in 14 Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 11. bis zum 19. August 2011 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat.
3. Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahlraum bereitgehalten. Sie enthalten für die Wahl zu den Vertretungen die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge. Die Stimmzettel für die Direktwahlen enthalten die zugelassenen Wahlvorschläge.
4. Jede wählende Person hat drei Stimmen für die Wahl des Kreistages des Landkreises Hameln-Pyrmont, drei Stimmen für die Wahl des Rates des Fleckens Coppenbrügge und drei Stimmen für die Wahl des jeweiligen Ortsrates sowie für jede Direktwahl eine Stimme, soweit sie für die jeweilige Wahl wahlberechtigt ist.
5. Die wählende Person gibt ihre Stimme/n in der Weise ab, dass sie 5.1 bei der Wahl zu den Vertretungen durch Ankreuzen oder auf andere eindeutige Weise kennzeichnet, wem die Stimmen gelten sollen. Sie kann ihre Stimmen verteilen auf a) eine Liste (Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe in seiner Gesamtheit) oder verschiedene Listen b) eine Bewerberin oder einen Bewerber, eine Liste oder einen Einzelwahlvorschlag, c) Bewerberinnen und Bewerbern derselben Liste oder verschiedener Listen, ohne an die Reihenfolge innerhalb der Liste gebunden zu sein, d) Bewerberinnen und Bewerbern derselben Liste oder verschiedener Listen und Einzelwahlvorschläge e) Listen, Bewerberinnen und Bewerber dieser oder anderer Listen und Einzelwahlvorschläge, jedoch insgesamt nicht mehr als drei Stimmen auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig! 5.2 bei den Direktwahlen auf dem Stimmzettel die Bewerberin/den Bewerber durch Ankreuzen oder auf eindeutige andere Weise kennzeichnet, wem die Stimme gelten soll, jedoch nicht mehr als eine Stimme auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig!
6. Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen.
7. Wer keinen Wahlschein besitzt, kann die Stimmen nur in dem für sie/ihn zuständigen Wahlraum abgeben.
8. Wahlscheininhaberinnen/Wahlscheininhaber können an der Wahl im Wahlbereich, für den der Wahlschein gilt, nur durch Briefwahl teilnehmen.
9. Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt: a) Die wählende Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet die Stimmzettel der Wahlen, für die sie wahlberechtigt ist. b) Sie legt den oder die Stimmzettel unbeobachtet in den Stimmzettelumschlag und verschließt diesen. c) Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl. d) Sie legt den verschlossenen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den Wahlbriefumschlag. e) Sie verschließt den Wahlbriefumschlag. f) Sie übersendet den Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Wahlleitung so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der zuständigen Wahlleitung abgegeben werden. Auch wenn gleichzeitig mehrere Wahlen stattfinden, für die sie wahlberechtigt ist, benutzt die wählende Person für alle Wahlen nur einen Stimmzettelumschlag und nur einen Wahlbriefumschlag.
10. Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäftes möglich ist.
11. Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht.
Coppenbrügge, den 31. August 2011
Flecken Coppenbrügge
- Die Gemeindewahlleitung -
Broschüre "Wählen leicht gemacht - ich bin dabei"
Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen am 11. September 2011
1. Das Wählerverzeichnis für die Wahlen zum Rat des Flecken Coppenbrügge, die Ortsratswahlen in den Ortschaften Coppenbrügge, Brünnighausen und Bisperode, die Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters, die Wahl des Landrates sowie des Kreistages des Landkreises Hameln-Pyrmont für die Wahlbezirke des Flecken Coppenbrügge kann in der Zeit vom 22. bis 26. August 2011 während der Dienststunden (Montag 07.00-12.30 Uhr und 13.30-17.00 Uhr, Dienstag 07.00-12.30 Uhr und 13.30-16.00 Uhr, Mittwoch von 07.00-12.30 Uhr, Donnerstag von 07.00-12.30 und 13.30-18.00 Uhr, Freitag von 07.00-12.00 Uhr) beim Flecken Coppenbrügge, Schloßstraße 14, 31863 Coppenbrügge, Bürgeramt, Zimmer 1 eingesehen werden. Für verbundene Wahlen wird ein gemeinsames Wählerverzeichnis geführt. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich, welches nur von Bediensteten der Gemeinde bedient werden darf. Das Recht zur Einsichtnahme besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, über die eine Auskunft nach § 35 Abs. 2 Nr. 1 des Niedersächsischen Meldegesetzes unzulässig wäre. Erkenntnisse, die bei der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis gewonnen wurden, dürfen nur für die Begründung eines Berichtigungsantrages oder für die Begründung eines Wahleinspruchs verwendet werden.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann bis zum Ablauf der Einsichtnahmefrist, spätestens am 26. August 2011 bis 12:00 Uhr beim Flecken Coppenbrügge, Schloßstraße 14, 31863 Coppenbrügge, Bürgeramt, Zimmer 1 einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen. Der Antrag muss schriftlich gestellt oder zur Niederschrift gegeben werden. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat die Antragstellerin/der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizubringen.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 19. August 2011 eine Wahlbenachrichtigung. Eine Person, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss das Wählerverzeichnis einsehen und gegebenenfalls einen Antrag auf Berichtigung stellen, wenn sie nicht Gefahr laufen will, dass sie ihr Wahlrecht nicht ausüben kann. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
4. Einen Wahlschein
erhält auf
Antrag
4.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene
wahlberechtigte
Person,
4.2 eine nicht
in das Wählerverzeichnis aufgenommene
wahlberechtigte
Person, a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die
Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnis versäumt hat,
oder b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der
Antragsfrist für die Berichtigung entstanden ist.
5. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 09. September 2011, 18.00 Uhr, schriftlich oder mündlich beim Flecken Coppenbrügge, Schloßstraße 14, 31863 Coppenbrügge, Bürgeramt, Zimmer 1, beantragt werden. Der Schriftform wird auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonst dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form Genüge getan. Fernmündliche Anträge sind nicht zulässig. Die beantragende Person muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Wer den Wahlschein für eine andere Person beantragt, muss ihre/seine Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Wahlscheine bis zum 09. September 2011, 18.00 Uhr, beantragen. Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragen. Gleiches gilt, wenn die wahlberechtigte Person schriftlich erklärt, wegen einer plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen zu können. Bei verbundenen Wahlen gilt der Wahlscheinantrag für jede Wahl, für die die beantragende Person wahlberechtigt ist. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
6. Wahlberechtigte mit Wahlschein können bei verbundenen Wahlen, bei denen nicht nur Direktwahlen stattfinden, nur durch Briefwahl wählen. Bei der Briefwahl hat die wählende Person im verschlossenen Wahlbriefumschlag a) ihren Wahlschein, b) ihren/ihre Stimmzettel im Stimmzettelumschlag so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlleitung zuzuleiten, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Er kann auch dort abgegeben werden. Nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird, sind dem Wahlschein zu entnehmen. Holt die wahlberechtigte Person persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, so soll ihr Gelegenheit gegeben werden, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben. An eine andere als die wahlberechtigte Person dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Coppenbrügge, den 08. August 2011
Flecken Coppenbrügge
- Die Gemeindewahlleitung -
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
Der Wahlausschuss hat am 28. Juli 2011 folgende Wahlvorschläge für die Direktwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters, die Wahl des Rates und der Ortsräte am 11. September 2011 im Flecken Coppenbrügge zugelassen, die hiermit nach § 28 Abs. 6 Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG) in Verbindung mit § 38 Abs. 1 Kommunalwahlordnung (NKWO) und § 45 e NKWG öffentlich bekannt gemacht werden:
Direktwahl
Coppenbrügge, den 01. August 2011
Flecken Coppenbrügge
- Die Gemeindewahlleitung -
Kommunalwahlen am 11. September 2011 - Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses
Aufgrund § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und § 8 Abs. 4 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) jeweils in der zurzeit geltenden Fassung gebe ich nachstehend bekannt, dass sich die Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen am 11. September 2011 im Flecken Coppenbrügge wie folgt geändert hat.
Beisitzer:
Schaper-Huisgen, Marion
Coppenbrügge-Brünnighausen
Beisitzer bisher:
Eickstädt, Günther
Coppenbrügge-Bisperode
Bekanntgabe über die Berufung eines zweiten Vertreters des Gemeindewahlleiters beim Flecken Coppenbrügge für die Kommunalwahlen und die Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters am 11.09.2011
Gemäß § 7 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung vom 5. Juli 2006, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. November 2010, wird bekannt gegeben:
Der Rat des Flecken Coppenbrügge hat in seiner Sitzung am 29.06.2011 als zweiten stv. Gemeindewahlleiter
Herrn Sachgebietsleiter Jens-Uwe Schaper (Telefon: 05156/7819-22),
Bürgeramt, Schloßstraße 14, 31863 Coppenbrügge
berufen.
Kommunalwahlen am 11. September 2011 – Benennung von Wahlvorstandsmitgliedern
Für die anstehenden Kommunalwahlen am 11.09.2011 werden die im Wahlgebiet
des Flecken Coppenbrügge vertretenen Parteien und Wählergemeinschaften um die Nennung von Vorschlägen für die Besetzung der Wahlvorstände gebeten bis zum
30. Juni 2011.
§ 13 Abs. 2 und 3 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) ist zu beachten.
Kommunalwahlen am 11. September 2011 - Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses
Aufgrund § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und § 8 Abs. 4 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) jeweils in der zurzeit geltenden Fassung gebe ich nachstehend die Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen am 11. September 2011 im Flecken Coppenbrügge bekannt:
Vorsitzender:
Gemeindeoberamtsrat
Werner Menzel
Rathaus, Schloßstraße 2, 31863 Coppenbrügge
Stellv. Vorsitzende:
Haupt- und Bürgeramtsleiterin
Andrea Wegener
Rathaus, Schloßstraße 2, 31863 Coppenbrügge
Beisitzerin oder Beisitzer:
Rudolf Quast, Obere Wieme 4, Brünnighausen
Gustav Buchheister sen., Süntelblick 1,
Herkensen
Fritz Bretzing, Im Krugfeld 1, Marienau
Astrid Steimer, Nordholz 24, Marienau
Günther Eickstädt, Rosenweg 3, Bisperode
Susanne Müller, Bachstraße 1, Dörpe
Stellv. Beisitzerin oder Stellv. Beisitzer:
Peter König, Werner-Düwel-Straße 7, Coppenbrügge
Horst Wollenberg, Heerburg 1,
Coppenbrügge
Rosita Lampe, Nordholz 2,
Marienau
Horst Klingner, Kleine Breite 17,
Brünnighausen
Günther Warneboldt, Granbrink 5,
Behrensen
Lothar Kangowski, Ithstraße 33,
Coppenbrügge
Wahl der Bürgermeisterin /des Bürgermeisters, Wahl des Rates
des Flecken Coppenbrügge, Wahl der Ortsräte im Flecken Coppenbrügge
sowie Wahl der Landrätin / des Landrates und des Kreistages des Landkreis Hameln-Pyrmont
Am 11. September 2011 sind
in Niedersachsen von 8 bis 18 Uhr die
Wahllokale geöffnet.
Die Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens wählen ihre kommunalen
Vertretungen für die Landkreise, Städte, Stadtbezirke, Gemeinden,
Samtgemeinden und Ortschaften. In mehreren Landkreisen, Städten,
Samtgemeinden und Gemeinden werden auch Landrätinnen, Landräte,
Ober-/Bürgermeisterinnen und Ober-/Bürgermeister direkt von den
Wahlberechtigten in ihr Amt gewählt. Wo dies der Fall ist, erfahren Sie
durch die öffentlichen Bekanntmachungen der örtlichen Wahlleitungen.
Wer für mehrere Wahlen wahlberechtigt ist, zum Beispiel für den
Kreistag, den Rat der Gemeinde, die Bürgermeisterin/den Bürgermeister,
erhält auch mehrere Stimmzettel. Die Namen der sich bewerbenden
Kandidatinnen und Kandidaten stehen auf den Stimmzetteln und werden
auch ca. vier Wochen vor dem Wahltag durch die Bekanntmachungen der
Wahlleitungen über die zugelassenen Wahlvorschläge veröffentlicht.
Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen
und Einzelbewerbern gemacht werden.
Wer darf wählen?
Sie können an der Wahl teilnehmen, wenn Sie Deutsche oder Deutscher
sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der
Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland,
Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien,
Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn,
Vereinigtes Königreich, Zypern) besitzen, am Wahltag Ihr 16. Lebensjahr
vollendet haben und
- seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem Sie
wählen wollen, Ihren
Wohnsitz haben (z.B. im Landkreis für die Wahl des Kreistags)
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
- in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
Die Wählerverzeichnisse werden von den Gemeinden (Samtgemeinden)
geführt. In Ihr Wählerverzeichnis werden Sie in der Regel automatisch
eingetragen. Dies allerdings nur, sofern Sie nicht vergessen haben,
sich in Ihrer Gemeinde (rechtzeitig) anzumelden!
Wo wird gewählt?
Wenn Sie in Ihr Wählerverzeichnis eingetragen sind,
erhalten Sie automatisch eine Wahlbenachrichtigung. Auf ihr ist
angegeben, in welchem Wahllokal Sie wählen können. Ausnahmsweise dürfen
Sie auch durch Briefwahl wählen, wenn Sie einen Wahlschein beantragt
und erhalten haben (vergleiche Rückseite).
Wie wird gewählt?
Sie erhalten je einen Stimmzettel für jede Wahl, an der
Sie teilnehmen (z.B. einen für die Wahl des Kreistags und einen für die
Wahl des Rates Ihrer Gemeinde, gegebenenfalls auch jeweils einen
Stimmzettel für die Wahl einer Landrätin/eines Landrates oder einer
Bürgermeisterin/eines Bürgermeisters).
Wahl der Vertretungen
Für die Wahl der Vertretungen (z.B. Kreistag, Rat der Gemeinde) können
Sie, anders als bei Bundestags- und Landtagswahlen, auf
jedem Stimmzettel drei Kreuze machen! Sie haben für
jeden Stimmzettel drei Stimmen!
Sie können alle drei Stimmen einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit
(Gesamtliste) oder einer einzigen Bewerberin/einem einzigen Bewerber
auf einem Wahlvorschlag geben. Sie können Ihre Stimmen aber auch auf
mehrere Gesamtlisten und/oder mehrere Bewerberinnen/Bewerber desselben
Wahlvorschlags oder verschiedener Wahlvorschläge verteilen.
Wahl der Bürgermeisterinnen/Bürgermeister und der
Landrätinnen/Landräte
Sofern solche Direktwahlen in Ihrem Wahlgebiet erfolgen,
haben Sie nur eine Stimme für jede dieser Wahlen, die Sie einer
Bewerberin/einem Bewerber Ihrer Wahl durch Ankreuzen auf dem
Stimmzettel geben können.
Was sollten Sie beachten?
• Wenn Sie bis zum 19. August 2011 keine
Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sind Sie wahrscheinlich nicht im Wählerverzeichnis
eingetragen. Sie können das nachprüfen: die Wählerverzeichnisse werden
in der Zeit vom 22. bis 26. August 2011 bei Ihrer Gemeinde
(Samtgemeinde) zur Einsichtnahme bereitgehalten. Wenn Sie nicht
eingetragen sind, können Sie bis zum 26. August 2011 eine Berichtigung
beantragen.
Beachten Sie bitte: wenn Sie in mehreren Orten eines Wahlgebiets eine
Wohnung haben, werden Sie nur am Ort der Hauptwohnung in
das Wählerverzeichnis eingetragen!
• Es ist ein guter demokratischer Brauch, dass man am Wahltag selbst
zum Wahllokal geht. Wenn Sie verhindert sind, in Ihrem Wahllokal zu
wählen, oder ohne Ihr Verschulden nicht in das Wählerverzeichnis
eingetragen sind, können Sie einen Wahlschein
beantragen und von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen.
• Wahlschein und Unterlagen für die Briefwahl
erhalten Sie von Ihrer Gemeinde (Samtgemeinde) auf schriftlichen oder
mündlichen (nicht: telefonischen) Antrag. Ihr Antrag muss im Regelfall
spätestens am 9. September 2011 um 18.00 Uhr dort vorliegen. Nur wenn
Sie Ihre Berechtigung mit einer schriftlichen Vollmacht nachweisen,
dürfen Sie auch für andere den Antrag stellen und die Unterlagen
abholen.
Sofern Sie die Briefwahlunterlagen nicht persönlich abholen, werden
Ihnen diese zugesandt. Eine Beauftragte/ein Beauftragter darf die
Unterlagen - gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht - für bis zu
vier weitere wahlberechtigte Personen abholen.
Der Wahlbrief muss spätestens am 11. September 2011 um 18.00 Uhr bei
Ihrer Gemeindewahlleitung eingegangen sein. Für den rechzeitigen Zugang
hat die Wählerin/der Wähler Sorge zu tragen.
• Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die
Gemeindewahlleitung des Flecken Coppenbrügge, Schloßstraße 2, 31863
Coppenbrügge, Tel.: 05156/78190.
Informationen zum Wahlsystem sind auf der Internetseite des Landeswahlleiters zu finden: www.landeswahlleiter.niedersachsen.de