Antrag auf Waldumwandlung

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Hameln-Pyrmont
Landkreis Hameln-Pyrmont - 53 Naturschutzamt
Süntelstr. 9
31785 Hameln
Telefon: 05151 903-0
Telefax: 05151 903-1502
E-Mail:

Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag
08:00 Uhr - 13:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Die Umwandlung von Wald ist gemäß § 8 des Nds. Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) bei der unteren Waldbehörde vor Beginn der Maßnahme zu beantragen.

Sie bedarf der Genehmigung durch die untere Waldbehörde und kann mit Auflagen versehen werden.

Die Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn eine angemessene Ersatzaufforstung benannt wird.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Hameln-Pyrmont.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antragsformular

  • Kartenunterlagen über die betroffene Fläche und die Ersatzfläche

Welche Gebühren fallen an?

Bei der Waldumwandlungsgenehmigung fallen Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung an.

zurück