Bauaktenarchiv

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Hameln-Pyrmont
Landkreis Hameln-Pyrmont - 42 Bauaufsichtsamt
Süntelstr. 9
31785 Hameln
Telefon: 05151 903-4210
Telefax: 05151 903-1502
E-Mail:

Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag
08:00 Uhr - 13:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.

Von der genehmigungspflichtigen Baumaßnahme ist jeweils bei der zuständigen Behörde und beim Bauherrn ein kompletter Satz der genehmigten Bauvorlagen vorzuhalten.

Verfahrensablauf

Nach Erhalt der vollständigen Unterlagen werden wir Sie zur Terminvereinbarung telefonisch kontaktieren, geben Sie daher bitte auch Ihre Telefonnummer an.

An wen muss ich mich wenden?

Der Bauaktenbestand des Landkreises Hameln-Pyrmont erstreckt sich auf die Baubezirke Aerzen, Bad Münder, Coppenbrügge, Emmerthal, Hess. Oldendorf und Salzhemmendorf. Eine Vollständigkeit kann nicht zugesichert werden.

Die Städte Hameln und Bad Pyrmont haben eigene Bauarchive.

Richten Sie Ihren Antrag bitte per E-Mail an bauaufsicht@hameln-pyrmont.de oder per Post an Landkreis Hameln-Pyrmont, Bauaufsicht, Süntelstr. 9, 31785 Hameln.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Eine Akteneinsicht ist möglich, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z.B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheins oder eines Grundsteuerbescheides für das betroffene Grundstück. Zudem muss der Personalausweis des Eigentümers vorgelegt werden. Die Vorlage dieser Nachweise in Kopie ist ausreichend.

Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen, sowie die Personalausweise.

Welche Gebühren fallen an?
Akteneinsichtsgebühr 14,00 €  pschl.
Zuschlag bei erhöhtem Aufwand ab 10,00 €   
Kopien 1,00 €  pro Seite DIN A4
  2,00 €  pro Seite DIN A3
  10,00 €  pro Plan >DIN A3, Sonderformate
zzgl. Porto (bei Versandt)
Was sollte ich noch wissen?

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Wartezeit für Akteneinsichten derzeit mindestens vier – sechs Wochen beträgt – gerechnet ab dem Datum, zu dem uns die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.

Jeder Antrag auf Akteneinsicht ist für diejenige / denjenigen, der die Akten einsehen möchte wichtig, da es häufig um die Veräußerung der Immobilie geht oder auch die Grundlage für einen Bauantrag zu schaffen. Das ist uns bewusst. Allerdings können wir gerade aus diesem Grund keine Anträge vorziehen. Die Bearbeitung der Akteneinsichten erfolgt entsprechend dem Eingang der vollständigen Unterlagen.

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