Ehrenamtskarte beantragen

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Hameln-Pyrmont
Landkreis Hameln-Pyrmont - 90.1 Stabstelle des Landrats
Süntelstr. 9
31785 Hameln
Telefon: 05151 903-9906
Telefax: 05151 903-1502
E-Mail: E-Mail:

Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag
08:00 Uhr - 13:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

In Niedersachsen sind über 3,3 Millionen Menschen – das bedeutet fast die Hälfte der Niedersachsen - freiwillig für das Gemeinwohl tätig. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und tragen zu einem lebenswerten Niedersachsen bei. Für diesen Einsatz gebührt allen bürgerschaftlich Aktiven Dank. Ihr Engagement ist unbezahlbar und verdient öffentliche Würdigung.

Die Niedersächsische Ehrenamtskarte ist eine attraktive Auszeichnung, um herausragendes Engagement zu würdigen. Hiermit wird denen etwas zurückgegeben, die sich in besonderer Weise für den Nächsten einsetzen, unser Zusammenleben bereichern und die Solidarität in unserer Gesellschaft fördern.

Mit der Ehrenamtskarte genießen Sie Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen und bei zahlreichen Anbietern. Ob Sport, Kultur oder Freizeit - die Bereiche, in denen Sie die Karte einsetzen können, sind vielfältig.

Verfahrensablauf

Die Ehrenamtskarte kann ab auf dem FreiwilligenServer auf rein digitalem Wege beantragt werden. Eine weitere und grundlegende Neuerung ist die Möglichkeit für Vereine und Organisationen, für ihre Ehrenamtlichen die Ehrenamtskarte digital zu beantragen. Die Möglichkeit einer analogen (postalischen) Antragstellung über die Eingabe der Daten in das Online-Formular, den Ausdruck und die Versendung über den Postweg steht weiterhin zur Auswahl bereit.

An wen muss ich mich wenden?

Die Ehrenamtskarte wird von den teilnehmenden Kommunen verliehen und ausgegeben. Die Engagierten erhalten eine personenbezogene Karte, die nicht übertragbar ist. Der Antrag muss schriftlich bzw. digital gestellt werden.

Die Zuständigkeit liegt beim Land Niedersachsen. Der Landkreis Hameln-Pyrmont übernimmt für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Koordination gegenüber dem Land.

Voraussetzungen
  • Sie üben eine freiwillige gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr aus. Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte besteht Ihr freiwilliges Engagement bereits mindestens zwei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation). Sie üben Ihr Engagement in Niedersachsen oder Bremen aus oder wohnen dort und sind außerhalb Niedersachsens oder Bremens ehrenamtlich tätig.
  • Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer Juleica (Jugendleiter:in Card). Dann können Sie ebenfalls die Ehrenamtskarte erhalten. Im Antragsformular können Sie das entsprechend ankreuzen und benötigen dann keinen Nachweis der geleisteten Stunden. 
  • Sie sind aktiv engagiert bei der Freiwilligen Feuerwehr und verfügen über eine abgeschlossene Truppmannausbildung I oder sind freiwillig aktiv als Einsatzkraft im Katastrophenschutz oder im Rettungsdienst mit jeweils abgeschlossener Grundausbildung. Sie benötigen keinen Nachweis von Stunden, sondern weisen die Ausbildung nach.

Wo kann ich die Ehrenamtskarte beantragen?

Sie können die Ehrenamtskarte über ein Online-Formular im Freiwilligen  Server Niedersachsen digital beantragen. Das Formular gilt auch für die Beantragung im Bundesland Bremen. Beantragung Ehrenamtskarte

Seit Mitte 2023 kann die Ehrenamtskarte durchgängig im digitalen Verfahren beantragt werden. Mehr Informationen

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte beträgt drei Jahre. Selbstverständlich kann diese bei fortbestehenden Voraussetzungen verlängert werden.

Für die Erstbeantragung sind keine Fristen zu beachten.

Die Ehrenamtskarte hat eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren und gilt nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses.

Nach Ende der Gültigkeitsdauer ist die E-Karte neu zu beantragen. Dies sollte rechtzeitig – möglichst 3 Monate vor Ablauf der Befristung – geschehen, um rechtzeitig vor Fristablauf die neue Karte zu erhalten.

Bearbeitungsdauer

Die beantragten Karten werden in der Regel zum Ende eines Quartals gedruckt, durch den Landkreis an die Städte und Gemeinden weitergeleitet und den Antragstellenden von dort Übersandt oder überreicht. Bitte gehen Sie daher von einer ca. 3-monatigen Bearbeitungsdauer aus.

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