Einschulungsuntersuchung

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Hameln-Pyrmont
Landkreis Hameln-Pyrmont - 25.5 Team Kinder- und Jugendgesundheit
Landkreis Hameln-Pyrmont - 25 GesundheitsamtLandkreis Hameln-Pyrmont - Gesundheitsamt
Hugenottenstraße 6
31785 Hameln
Telefon: 05151 903-5311
E-Mail:

Montag 08:00–16:00
Dienstag 08:00–16:00
Mittwoch 08:00–16:00
Donnerstag 08:00–16:00
Freitag 08:00–13:00
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei


Allgemeine Informationen

Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die die Schulfähigkeit beeinflussen können.

Vorrangiges Ziel dieser Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.

Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Sie geben nur eine Empfehlung.

Kinder sind zur Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung verpflichtet.

Schulärztliche Teams führen die Schuleingangsuntersuchung im Gesundheitsamt durch. Sie erhalten dazu eine Einladung per Post.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Ärztin und dem Arzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen benötigt werden, erfahren Sie in der Einladung zur Schuleingangsuntersuchung.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten. Können die Termine nicht eingehalten werden, ist eine frühzeitige Mitteilung zu machen.

Rechtsgrundlage

§ 5 Niedersächsische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD)

§ 5 Niedersächsisches Schulgesetz (NSCHG)

Bemerkungen

Text aktualisiert am10.06.2011, nicht validiert: Für die Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr gegeben werden.

zurück