Erstaufforstung von Wald Anzeige

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Hameln-Pyrmont
Landkreis Hameln-Pyrmont - 53 Naturschutzamt
Süntelstr. 9
31785 Hameln
Telefon: 05151 903-0
Telefax: 05151 903-1502
E-Mail:

Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag
08:00 Uhr - 13:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Die Erstaufforstung von Wald bis zu einer Größe von 2 ha ist gemäß § 9 des Nds. Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) der unteren Waldbehörde bis spätestens zwei Monate vor ihrer Durchführung anzuzeigen.

Erstaufforstungen über 2 ha bedürfen nach § 9 NwaldLG der Genehmigung durch die untere Waldbehörde.

Sowohl die Anzeige als auch die Genehmigung können von der unteren Waldbehörde mit Auflagen versehen werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Hameln-Pyrmont.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Anzeige- bzw. Genehmigungsformular
  • Kartenunterlagen über die betroffene Fläche
Welche Gebühren fallen an?

Bei der Erstaufforstung fallen keine Gebühren an.

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