Hilfe zum Lebensunterhalt: Gewährung

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Hameln-Pyrmont
Landkreis Hameln-Pyrmont - 33.3 Team Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt
Landkreis Hameln-Pyrmont - 33 SozialamtSüntelstr. 9
31785 Hameln
Telefon: 05151 903-0
Telefax: 05151 903-1502
E-Mail:

Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag
08:00 Uhr - 13:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt sind bestimmt zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse der menschlichen Existenz, wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie eine angemessene Unterkunft und Heizung. Sie werden – mit Ausnahme für Unterkunft und Heizung – grundsätzlich pauschaliert in Form von Regelsätzen erbracht. Ferner sind angemessene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigungsfähig.

Wer hat Anspruch?

Anspruch auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt haben Personen, die:

  • weniger als 3 Stunden täglich bzw. weniger als 15 Stunden wöchentlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen
  • oder aufgrund der Feststellung der Deutschen Rentenversicherung befristet erwerbsgemindert sind

und

  • ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können und
  • keinen Anspruch auf vorrangige Leistungen nach anderen Vorschriften (insbesondere Bürgergeld/Sozialgeld, Arbeitslosengeld, Wohngeld) haben.
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei Wohnsitz im Landkreis Hameln-Pyrmont beim Landkreis Hameln-Pyrmont, Sozialamt, Team 33.3 Grundsicherung/ Hilfe zum Lebensunterhalt.

Sie erreichen das Team 33.3 telefonisch innerhalb der Öffnungszeiten unter der Nummer 05151/903-3131.

Weiterhin steht Ihnen zur persönlichen Vorsprache während der Öffnungszeiten der Bürgerservice ohne Terminvereinbarung für Fragen zur Verfügung.

Eine Vorsprache bei der Sachbearbeitung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Voraussetzungen

Hilfe zum Lebensunterhalt steht bedürftigen Personen zu, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen bestreiten können und die erforderlichen Leistungen nicht von anderen erhalten. Die Hilfe setzt grundsätzlich mit Kenntnisnahme des Sozialhilfeträgers ein, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die erstmalige Beantragung der Hilfe zum Lebensunterhalt werden folgende Dokumente benötigt:

Antrag auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt

- Bei Miete: Mietbescheinigung

- Bei Eigenheim: Eigenheimbescheinigung

Bescheinigung der Krankenkasse

Bitte beachten Sie auch die weiteren einzureichenden Unterlagen, die sich aus der "Checkliste einzureichende Unterlagen" ergeben.

Für die Verlängerung nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes werden folgende Unterlagen benötigt: 

Auskunftsbogen für die Weiterbewilligung

- Kontoauszüge aller Konten der letzten 3 Monate

- Letzte Heiz- und Nebenkostenabrechnung 

Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr:kostenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Hilfe zum Lebensunterhalt setzt grundsätzlich taggenau mit der Kenntnisnahme des Sozialhilfeträgers ein, dass die Voraussetzungen für die Leistungen vorliegen. Im Übrigen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsbehelf

Gegen die Bescheide der zuständigen Träger der Sozialhilfe kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.

Anträge / Formulare
Die notwendigen Antragsunterlagen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
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