Die Kita Ersteinstufung ist für die Ermittlung des monatlichen Kostenbeitrags (Kitagebühr der Eltern) durchzuführen.
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und reichen dieses online beim Flecken Coppenbrügge ein.
für Kinder ab 3 Jahren:Bis zu 8 Stunden täglicher Betreuungszeit gilt in Niedersachsen die Beitragsfreiheit für Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben. In dem Fall muss für die Kitabenutzung keine Ersteinstufung erfolgen. Darüber hinaus genutzte Zeiten werden berechnet.
für Kinder unter 3 Jahren:Für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren sind von den Eltern monatliche Kostenbeiträge zu zahlen.
Anhand der Einkünfte pro Kalenderjahr wird individuell die Stufe ermittelt.
Es gibt 6 verschiedene Stufen. Familien ohne Einstufung zahlen bei Beitragspflicht den monatlichen Kostenbeitrag in der höchsten Stufe.
Gesamtbetrag der Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit
Gesamtbetrag der Pauschalversteuerten Einkünfte (z.B. Minijobs)
Gesamtbetrag der Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Gesamtbetrag der Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
Gesamtbetrag der steuerfreien Erwerbseinkünfte
Bitte höhere Summe als 1.230 € eintragen und Nachweise hochladen
Gesamtbetrag der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Gesamtbetrag der Einkünfte aus Kapitalvermögen
Gesamtbetrag der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Gesamtbetrag der Einkünfte aus Unterhaltsleistungen
Gesamtbetrag der Einkünfte aus Mutterschaftsgeld
Gesamtbetrag der Einkünfte aus Elterngeld
Gesamtbetrag der Einkünfte aus Krankengeld
Gesamtbetrag der Einkünfte aus Wohngeld
Gesamtbetrag der Einkünfte aus Kinderzuschlag
Gesamtbetrag der Einkünfte aus BAföG
Gesamtbetrag der Einkünfte aus Pflegegeld
Gesamtbetrag der Einkünfte aus wirtschaftlicher Jugendhilfe
Gesamtbetrag der sonstigen Einkünfte
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
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