Stufe 1 - Empfänger von Wirtschaftlicher Jugendhilfe, SGB II-Leistungen, Wohngeld, Kinderzuschlag, AsylbLG, Pflegegeld nach SGB VIII, Leistungen nach SGB XII
Stufe 2 bis Stufe 5 - Die gewählte Stufe ist durch die entsprechende Einkommenserklärung nachzuweisen.
Stufe 6 - Einkommensnachweise sind nur erforderlich, wenn die Überprüfung gewünscht wird.