Kindertagesbetreuung
Zentrales Vergabeverfahren für Plätze in der Kinderbetreuung ab 02.02.2026
Anmeldungen für Krippen- und Kindertagesstättenplätze ab dem Kindergartenjahr 2026/2027 (Besuch ab dem 01. August 2026) werden durch den Flecken Coppenbrügge zukünftig zentral und ausschließlich über das Online-Portal NOLIS durchgeführt.
Das Portal steht für Ihre Anmeldung ab dem 02.02.2026 zur Verfügung:
Sie benötigen für die Anmeldung aktuelle Arbeitszeitnachweise (Stundennachweise). Entsprechende Formulare finden Sie auf dem Kita-Portal. Dieses Formular lassen Sie von Ihrem Arbeitgeber ausfüllen.
Die Zusagen erfolgen in einer ersten Verteilrunde im Mai 2026 und in einer 2. Runde Ende Mai/ Anfang Juni 2026.
Alle Anmeldungen mit Beginn des Besuchs in einer Kindertageseinrichtung im laufenden Kindergartenjahr 2025/2026 (bis zum 31.07.2026) werden ebenfalls über das Kita-Portal bearbeitet. Da das laufende Kita-Jahr bald vorbei ist, gibt es im Moment keine freien Plätze in den Einrichtungen. Probieren Sie deshalb eine Anmeldung für das nächste Kita-Jahr.
Eltern, die bereits einen Antrag auf einen Betreuungsplatz bei einer Kindertagesstätte für das Kindergartenjahr 2026/2027 gestellt haben, werden gebeten, den Antrag ab dem 02.02.2026 noch einmal online zu stellen.
Das Hauptverfahren wird ab dem 31.03.2026 abgeschlossen sein.
Hintergrund der Umstellung des Anmeldeverfahrens – warum die Änderung?
Der Flecken Coppenbrügge führt gemeinsam mit allen anderen Kommunen im Landkreis Hameln-Pyrmont ab dem Kindergartenjahr 2026/2027 ein einheitliches Punktesystem zur Vergabe der verfügbaren Krippen – und Kindertagesstättenplätze (Aufnahmekriterien) ein.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier:
https://service.hameln-pyrmont.de/buergerservice/dienstleistungen/aufnahmekriterien-fuer-kindertageseinrichtungen-900000793-33800.html?myMedium=1&auswahl=0
Für Fragen oder Hilfestellungen bei der Anmeldung steht Ihnen das Team der Kita-Anmeldungen beim Flecken Coppenbrügge gern zur Verfügung.
Sie erreichen uns unter
per E-Mail: poetsch@coppenbruegge.de oder per Telefon: 05156 7819-36
Darüber hinaus erfolgt die Beratung zu Kindertagespflegeplätzen weiterhin über das Familien- und Kinderservicebüro, Frau Hübner und Frau Hoferichter
per E-Mail: familienbuero.coppenbruegge@web.de
per Telefon: 05156 7819 - 14
Änderung
In seiner 14. öffentlichen Sitzung am 12.12.2024 hat der Rat des Flecken Coppenbrügge die 1. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Beitragssatzung über die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder im Flecken Coppenbrügge (Kindergartensatzung) beschlossen.
Im Amtlichen Verkündungsblatt finden Sie nähere Informationen: Amtsblatt 54/2024
Elternbeitrag – Kostenbeitrag für die Kitanutzung
Die Kindergartensatzung des Flecken Coppenbrügge regelt seit dem 01.08.2023 die Benutzung der Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet.
Der Kostenbeitrag richtet sich nach der Betreuungszeit, dem Einkommen des Haushalts, in dem das Kind lebt und der Anzahl der Geschwister.
Für die Betreuung der Kinder werden die Kostenbeiträge der Eltern anhand des Einkommens festgesetzt (siehe Merkblatt - Berechnung des monatlichen Kostenbeitrages). Dazu ist es notwendig, dass alle Eltern für die Betreuung ihres Kindes die Einkommenserklärung (siehe Verbindliche Erklärung zum Einkommen) ausfüllen und einreichen.
Für die Einstufung im Kindergartenjahr 2025/26 ist das positive Einkommen des Jahres 2024 maßgebend.
Eine Einstufung erfolgt für jedes Kindergartenjahr neu.
Bis zu acht Stunden tägliche Betreuung ist der Besuch der Kita für Kinder ab dem dritten Geburtstag kostenfrei. Darüber hinaus ist die Betreuung beitragspflichtig. Verpflegung und Getränkegeld sind unabhängig einer bestehenden Beitragsfreiheit von den Eltern zu zahlen.
Hier finden Sie den Erstantrag:
Welche Formulare werden benötigt?
- Das erste Formular ist die Selbsteinstufung. Dieses können Sie herunterladen, ausdrucken und ausfüllen.
Die Selbsteinstufung wird als erstes von den Eltern abgegeben. Hier stufen sich die Eltern selbst anhand ihres ungefähren Jahresbrutto-Haushaltseinkommens ein.
Für die Stufe 6 werden nur Einkommensnachweise von den Eltern benötigt, sofern eine Überprüfung der Einstufung gewünscht wird.
Möchten Sie auf das Einreichen von Einkommensnachweisen verzichten und wünschen eine freiwillige Einstufung in der höchsten Stufe 6, kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld an. Sie brauchen dann keine weiteren Unterlagen einreichen.
Geben Sie keine Selbsteinstufung ab, wird die Gebühr automatisch in der höchsten Stufe festgesetzt. - Das zweite Formular ist die Verbindliche Erklärung zum Einkommen, welches Ihnen die wichtigsten Angaben ermöglicht.
Diese Erklärung dient zur genauen Berechnung des bereinigten Jahreseinkommens und endgültigen Einstufung in Stufe 1 bis 6. Das Jahresbrutto-Haushaltseinkommen ist die Summe aller positiven Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuergesetzes. Durch den Abzug von beispielsweise Steuern, Sozialabgaben, verschiedenen Freibeträgen etc. verringert sich dieses und es wird das bereinigte Jahreseinkommen berechnet.
Unserem Informationsblatt_gem._ Art._13_und_14_DSGVO (76 kB, ) unter den Dokumenten entnehmen Sie bitte die entsprechenden Infos zum Datenschutz.
Die Dokumente bieten Ihnen weitere Informationen und Hilfestellungen.
Warum müssen wir als Eltern einen Kostenbeitrag für die Kitabenutzung zahlen?
Rechtsgrundlage für die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag bildet der § 90 SGB VIII.
Das ist die bundesgesetzliche Grundlage für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen nach den §§ 22 bis 24 SGB VIII Kostenbeiträge erheben zu können.
SGB VIII § 90 Pauschalierte Kostenbeteiligung
NKiTaG § 22 Kostenbeteiligung
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben sollen die Kostenbeiträge nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten, unter Berücksichtigung der Zahl ihrer Kinder und gestaffelt erhoben werden. Mit der Staffelung gemäß der Benutzungs- und Beitragssatzung über die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder im Flecken Coppenbrügge (Kindergartensatzung) erfüllt der Flecken Coppenbrügge diese gesetzlichen Vorgaben.
Muss ich die Unterlagen zur Ermittlung der Beitragsstufe mit der Post einreichen?
Wichtig ist, dass zuerst die Selbsteinstufung für die vorläufige Beitragsstufe beim Flecken Coppenbrügge eingereicht wird. Ob Sie das schriftlich per Post, persönlich im Rathaus oder per E-Mail machen möchten, überlassen wir Ihnen. Nutzen Sie bitte die Möglichkeit, die für Sie passend ist.
Wie erfolgt die Berechnung des maßgeblichen Einkommens für die Einstufung?
Das Jahreseinkommen des Haushalts, in dem das Kind lebt, wird jeweils für ein Kalenderjahr zugrunde gelegt. Deshalb stellen wir Ihnen mit der Einstufungshilfe die Tabellen mit den Werten eines jährlichen Haushaltsbruttoeinkommens zur Verfügung.
Zuerst ermitteln wir die maßgeblichen Gesamteinkünfte des Haushalts. Hierzu zählen die steuerpflichtigen und die steuerfreien Einkünfte.
Die steuerpflichtigen ergeben sich aus der Summe der positiven Einkünfte gem. § 2 des Einkommenssteuergesetzes (EStG). Werbungskosten werden beim Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit anerkannt. Von der Summe der positiven Einkünfte erfolgt ein Pauschalabzug. Der Pauschalabzug beträgt 25 % bei Beamten und 30 % bei allen weiteren Personen mit Einkünften.
Kein Pauschalabzug erfolgt bei Lohnersatzleistungen sowie steuerfreien Einkünften.
Für die Gesamtabzüge berücksichtigen wir Werbungskosten, Kinderfreibeträge, die jeweiligen Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen, Unterhaltszahlungen sowie weitere nach EStG anrechenbare Abzüge.
Die Differenz aus Gesamteinkünften und Gesamtabzügen ergibt dann das maßgebliche Einkommen der Einkommensgemeinschaft (Haushalt des Kindes).
Wonach richtet sich die Höhe des Kostenbeitrags für die Kita?
Die Höhe des zu zahlenden Kostenbeitrages richtet sich nach der Einstufung in die Staffelstufen 1 bis 6. Das durch die Berechnung ermittelte maßgebliche Einkommen bestimmt, welcher Staffelstufe die Eltern wie folgt zugeordnet werden:
Stufe: bereinigtes Einkommen
Stufe 1: < 25.000 €
Stufe 2: < 32.500 €
Stufe 3: < 40.000 €
Stufe 4: < 47.500 €
Stufe 5: < 55.000 €
Stufe 6: > 55.000 €
Eine Einstufung erfolgt für jedes Kindergartenjahr neu.
An dieser Stelle wird die Übersicht zum Bereich "Häufig gestellte Fragen" regelmäßig ergänzt.
