Gemäß Ziffer 3.5.4 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) wird der Entwurf des Entwicklungsplanes
vom 01.11.2022 bis einschließlich 02.12.2022
zur Einsichtnahme für die Bevölkerung öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen liegen während der Dienststunden (Mo. bis Do. 07:00 – 12:30 Uhr; Fr. 07:00 – 12:00 Uhr; Mo. und Die. 13:30 – 16:00 Uhr und Do. 13:30 – 18:00 Uhr), oder nach vorheriger Terminabsprache unter Tel.: 05156/78190 bzw. per E-Mail unter flecken@coppenbruegge.de, im Rathaus des Flecken Coppenbrügge, Bauamt, Zimmer 8, für jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Zudem werden die Unterlagen in der Zeit der Auslegung unter dem Menüpunkt DORFENTWICKLUNG COPPENBRÜGGE zur Verfügung gestellt. Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit findet die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zum Entwurf des Dorfentwicklungsplanes der Dorfregion Coppenbrügge schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift beim Flecken Coppenbrügge abgegeben werden.