In diesem Jahr werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 vom Schöffenwahlausschuss neu gewählt.
Gesucht werden aus unserer Gemeinde Frauen und Männer, die am Amtsgericht Hameln und Landgericht Hannover als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Rat des Flecken Coppenbrügge und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Hameln-Pyrmont haben eine Vorschlagsliste aufzustellen und dem Amtsgericht Hameln zukommen zu lassen. Dabei werden doppelt so viele Kandidaten vorgeschlagen, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der 2. Jahreshälfte die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter aus.
Wer daher Interesse an diesem Ehrenamt hat, am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt ist, im Flecken Coppenbrügge wohnt, gesundheitlich geeignet und nicht in Vermögensverfall geraten ist sowie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und in die Vorschlagsliste des Flecken Coppenbrügge aufgenommen werden möchte, wird gebeten, sich bis zum 28.02.2023 mit dem bereitgestellten Bewerbungsformular zu bewerben.
Das Bewerbungsformular erhalten Sie auch im Rathaus (Zimmer 1).
Allgemeines zum Schöffenamt:
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter im Strafverfahren und damit Teil der Rechtsprechung. Sie gestalten den Strafprozess mit und bringen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungs- und Urteilsfindung ein. Damit tragen sie zu einer lebensnahen Wahrheits- und Rechtsfindung bei und ermöglichen eine demokratische Kontrolle der Justiz. Darüber hinaus wird die Strafgerichtsbarkeit durch die Beteiligung der Bevölkerung transparenter, was zu einem besseren Verständnis der Entscheidungen und zur Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in die Strafjustiz führt.
Schöffinnen und Schöffen werden sowohl bei den Amtsgerichten als auch bei den Landgerichten eingesetzt. Sie wirken im Strafprozess zwar nur im Rahmen der Hauptverhandlung mit, sind dort allerdings bei allen wichtigen Entscheidungen gleichberechtigt neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern. Folglich stimmen die Schöffinnen und Schöffen auch bei der Urteilsfindung in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter über den Sachverhalt, die Schuld der Angeklagten und über das Strafmaß ab.
Schöffinnen und Schöffen benötigen keine besonderen Rechtskenntnisse. Sie kommen aus der Mitte der Gesellschaft und sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen repräsentieren. Damit sollen ein vom reinen juristischen Denken unabhängiges Verständnis der Lebenswirklichkeit sowie die Wertvorstellungen der Bevölkerung in den Strafprozess eingebracht werden.
Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt damit in hohem Maß Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsreife, aber auch geistige Beweglichkeit, Sozialkompetenz und Menschenkenntnis. Aufgrund der teilweise langen Sitzungsdienste müssen die Schöffinnen und Schöffen auch gesundheitlich geeignet sein.
Weitere Informationen über das Schöffenamt finden Sie auch unter www.schoeffenwahl.de oder in der Informationsbroschüre des Nds. Justizministeriums unter www.mj.niedersachsen.de/download/8057.